Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt. Allein reisende Minderjährige müssen über eigene reguläre Reisedokumente verfügen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist problemlos möglich. Bei in Begleitung Fremder reisenden Kleinkindern ist die beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen empfehlenswert. Für nichtdeutsche Staatsangehörige und Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, besteht z.T. Pass- oder Visumspflicht. Das Visum muss bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen tschechischen Auslandsvertretung beantragt werden. Eine in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Staat ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung oder auch ein Schengen-Visum berechtigen nicht zur Einreise in die Tschechische Republik. Die Einreise mit deutschem Reisedokument gemäß Genfer Konvention für nichtdeutsche Staatsangehörige ist grundsätzlich visumsfrei möglich.
Die deutsche Liste der Reisenden für Schulfahrten ins Europäische Ausland wird in der Tschechischen Republik seit dem 01.01.2005 anerkannt. Bei Benutzung eines im Ausland zugelassenen Kfz in der Tschechischen Republik ist die Mitführung einer grünen Versicherungskarte dringend zu empfehlen
Seit dem 01.01.2000 kann bei der Einreise ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt derzeit ein Mindestbetrag von Kc1.060,- (ca. 35,- EUR) pro Person und Tag. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch Reiseschecks, Kreditkarten, Hotel-Vouchers, Flug- oder Bahntickets etc. erbracht werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.
Freimengen für Urlauber
Tabakwaren pro Person - altersunabhängig:
200 Zigaretten
Alkohol:
10 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr al 22%
Kraftstoff:
20 Liter ( ein Behältnis mit Prüfnummer)
Sonstiges:
Licht am Fahrzeug einschalten von Oktober bis März
Für Tiere den europäischen Impfpass mitbringen

